Entwurf eines Grundsteuer-Gesetzes für die beiden westlichen Provinzen; Entwurf einer Verordnung über die Feststellung und Unterverteilung der Grundsteuer; Aufbringung der durch die Ausführung des Grundsteuer-Gesetzes vom 21. Mai 1861 entstandenen Kosten
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APST, 0660
Abt I Sect II Gef 68 Nr 342Abt V 3 Nr 105 Litt a
APST Archiv der Provinzialstände
Archiv der Provinzialstände >> 05 03 Grundsteuer und Kataster
1837; 1864 -1865
Enthält: u.a. - Grundsteuer-Gesetz für die westlichen Provinzen [kommentierter Entwurf] (gedr. [1837]) - Denkschrift zum Entwurf einer Königlichen Verordnung, betreffend die Feststellung und Unterverteilung der Grundsteuer in den beiden westlichen Provinzen, gemäß der Vorschriften in den §§ 3 und 9 des Grundsteuergesetzes vom 21. Mai 1861 (gedr.) - Königliche Verordnung, betreffend die Feststellung und Unterverteilung der Grundsteuer in den beiden westlichen Provinzen, gemäß der Vorschriften in den §§ 3 und 9 des Grundsteuergesetzes vom 21. Mai 1861 (gedr.) - Referat [des Landgerichts-Assessors Schroeder] zu der Königlichen Verordnung, betreffend die Feststellung und Unterverteilung der Grundsteuer in den beiden westlichen Provinzen, gemäß der Vorschriften in den §§ 3 und 9 des Grundsteuergesetzes vom 21. Mai 1861 (gedr. Düsseldorf 1864) - Denkschrift über die Aufbringung der durch die Ausführung des Grundsteuer-Gesetzes vom 21. Mai 1861 entstandenen Kosten (gedr.) - Referat des ersten Ausschusses [des 18. Provinziallandtages], betreffend die Aufbringung der durch die Ausführung des Grundsteuer-Gesetzes vom 21. Mai 1861 entstandenen Kosten (gedr. Düsseldorf 1865) -
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
2026-01-09T12:06:46+0100