Gewolf Mirsenkofer von Germering und Konrad Spät, sein Sohn, Bürger von München, bekunden, dass sie Abt Alto und dem Konvent von St. Emmeram den Zins aus dem Hof in Emmering bei Roggenstein (Rukchenstayn) lange versezzen hatten, worauf der Abt sie vor den Richter in Regensburg auf geystlich recht geladen hatte. Auf dem Weg dorthin sei Gewolf beraubt und gefangen worden, woraufhin sie keine Ansprüche gegenüber dem Kloster geltend machen wollen. S=A1

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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