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Zivilverteidigung, (Zivile) Notstandsgesetzgebung und -planung, Zivil-militärische Zusammenarbeit ZMZ: Aufgaben und völkerrechtlicher Status der Polizei in einem Verteidigungsfall
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Zivilverteidigung, (Zivile) Notstandsgesetzgebung und -planung, Zivil-militärische Zusammenarbeit ZMZ: Aufgaben und völkerrechtlicher Status der Polizei in einem Verteidigungsfall
BArch BW 1 Bundesministerium der Verteidigung.- Leitung, zentrale Stäbe und zivile Abteilungen
Bundesministerium der Verteidigung.- Leitung, zentrale Stäbe und zivile Abteilungen >> BW 1 >> Notstand, Zivil-militärische Zusammenarbeit >> Zivilverteidigung, (Zivile) Notstandsgesetzgebung und -planung, Zivil-militärische Zusammenarbeit ZMZ
1963-1971
Enthält u.a.:
Polizeiliche Befugnisse der Bundeswehr, 1967
Enthält auch:
Der völkerrechtliche Status der Polizei im Kriege.- Zusammenstellung von Informationen über Regelungen im Ausland, 1963;
Stärkung der Territorialen Verteidigung, 1965
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), 1955-
Aktenführende Organisationseinheit: VR II 2