Hieronimus Koler, Richteramtsverweser des Forstgerichts des Laurenzerwaldes zu Nürnberg, erteilt Hanns Hübner, Waldamtmann und Richter des genannten Forstgerichts auf dessen Ansuchen Abschrift des Eintrages im Briefbuche des Forstgerichtes, gemäß welchen sich Hanns Lyssmann und Kunigunde, dessen Ehefrau, zur Lieferung einer jährlichen Eigengilt (Fastnachthenne) an den genannten Waldamtmann und seine Nachfolger verpflichten, wogegen Ersterer seine Forderungen gegen die Eheleute wegen Abhauung der zu ihrem Hofe zu Ochenpruck gehörigen Hölzer fallen läßt und ihnen zwei Taler zu Leikauf schenkt. - Siegler: der Aussteller.

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Staatsarchiv Nürnberg
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