Gf. Hug von Montfort und Rotenfels tut kund: Er hat als Untertaiding den Streit zwischen Äbtissin Margretha (auch: Margreth) und den Chorfrauen und -herren zu Buchau (Buchow) auf der einen Seite und Gf. Andreas von Sonnenberg, Truchsessen von Waldburg, auf der anderen um einen Hof mit dem Namen Zum Taldorf zwischen Saulgau (Sulgen) und Marbach (Marppach), auf welchem die Äbtissin einen Hausbau begonnen und auf welchen sie einen Meier gesetzt hat, was der Truchseß rückgängig machen wollte, in Gegenwart der Anwälte beider Parteien wie folgt geschlichtet: Die Äbtissin darf den begonnenen Bau des Hauses fertigstellen und das Gut einem Meier zur Nutzung überlassen. Letzterer und seine Nachfolger entrichten an den Truchsessen oder den jeweiligen Inhaber der Gft. Friedberg 1 Malter Haber Saulgauer Maß als Schirmgeld und sind botbar und gerichtbar wie andere Hintersassen des Truchsessen. Über das Schirmgeld hinaus dürfen sie jedoch nicht mit weiteren Abgaben und Diensten beschwert werden. Da der Truchseß im Ausland weilt, haben seine Anwälte Abt Hainrich von Schussenried und Cunradin Schriber mit Zustimmung des Gf. Johannes von Sonnenberg für ihn die gütliche Übereinkunft angenommen.