Caspar Nitze, fürstlich lüneburgischer Hofrat transsumiert eine Urkunde
von Heiligenthal 1601 August 25, nach der die Brüder Joachim, Balthasar und
Wilhelm Moller ihn und seine Söhne Friederich und Ernst bzw. im Erledigungsfall
seinen Vetter Balthasar Nitze, Joachims Sohn mit einem Hof zu Halenbeck
beafterlehnen, auf dem Ludecke zu Halenbeck und nun Gesche Johann wohnt. Der
Hof sowie "Halemes und der Halenbecker Campen" seien einst von dann an Rudolf
von Bothmer und dessen Vater vergeben gewesen; Rudolf v. Bothmer und die, die
Gebrüder v. Möller hätten wegen des Lehens mit Johann Behren, Statthalter in
Kurland in einem Streit gelegen, der aber durch Caspar Nitze beigelegt worden
sei.