Georg Heinrich Ningler, Hessen-Hanau-Lichtenbergischer Rat bei fürstlicher Regierung zu Buchsweiler als Bevollmächtigter des Franz Henrich Kämmerer von Worms, Freiherrn von und zu Dalberg, reversiert sich nach Absterben des Friedrich Anton Christoph Kämmerer von Worms, Freiherrn von und zu Dalberg, dem Landgrafen Ludwig zu Hessen etc. über Belehnung gemäß dem eingerückten Lehnbriefe mit den von Hermann von Udenheim und Eberhard Vetzer von Geispitzheim herrührenden Lehngütern bei Rüdesheim und Ehrenfels, sowie mit dem gegen Schwanheim (Schweinheim) ausgetauschten Dorfe Sommerloch bei Wallhausen (Wahlenhaußen). Siegler: Aussteller.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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