Leonhard Geßwein zu Korb, wegen Beteiligung an den Bauernunruhen zu Waiblingen gef., jedoch auf sein und seiner Freundschaft Bitten wieder freigel., schwört U. und gelobt, keine Wehr zu tragen und keine offenen Zechen zu besuchen, bis ihm dies wieder erlaubt würde, und sich wohl und gehorsam zu verhalten.