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Streit um Vorrang und Rechtsgültigkeit der Besitztitel über insgesamt 60 Morgen (zwischen Hoeningen und Ramrath) teils lehensrührigen, teils allodialen Ackerlandes. Katharina Thielen, verwitwete Wachtendonk, hatte das Land wegen einer Schuldforderung an Konrad von Steprath und seine Tochter gerichtlich zugesprochen erhalten. Sie übertrug es dann 1600 zusammen mit ihrem Mann, Heinrich Mullendorf, in einem Erbtausch an den mütterlichen Großvater der Erben Megen, Arnold von Arck, und dessen Brüder. Die Appellanten sehen diesen ohne lehensherrlichen Konsens erfolgten Besitzübertrag für nichtig an und fordern Erstattung der erhobenen Einnahmen. Sie selbst hatten sich wegen des ausstehenden Heiratsgeldes für Konrad von Stepraths Frau [Beatrix], geb. Wachtendonk, in Teile des Besitzes immittieren lassen. Sie bemängeln, das vorinstanzliche Urteil, das die Appellaten vorerst im Besitz des Landes bestätigte, laufe einem längst rechtskräftigen Urteil des gleichen Gerichtes von 1650 zuwider. Zudem sei der vorinstanzliche Spruch in Abwesenheit aller älteren Räte, die das beste Wissen über die gesamten Zusammenhänge hätten, gefällt worden.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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