Johann Graf zu Sayn schreibt an Hermann Rudolf Schenck, Vogt zu Wetzlar, Reinhard Schenck, Amtmann zu Rheinfels, Vormünder der Kinder des Hubrecht Schenck, dass er ihrer Schwägerin ihren Teil von der Kaufsumme des Hauses Steinbach noch nicht bezahlt, weil er einen erwarteten Ausstand nicht erhalten habe, wolle aber bedacht sein, dass sie das Geld bald auf andere Art erhalte, oder wenn dies zu lang währte so sollten sie solches auf seine Kosten sonst herbeizuschaffen suchen.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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