Krüppelanstalten "Johanna-Helenen-Heim" in Volmarstein, Westf. Provinzialverband für Innere Mission (Bestand)
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13.33
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 05. Deposita von selbständigen Ämtern, Einrichtungen und Organisationen >> 05.01 Diakonie
1914 - 1955
VorwortIm Jahr 1882 ersteht Pastor Franz Arndt, der von 1876 - 1917 Ortspfarrer in Volmarstein ist, ein kleines Häuschen, das er als "Evangelisches Gemeinde-Kranken- und Pflegehaus" einrichtet. Im August des Jahres wird das Haus "Bethanien" mit 13 Kranken eröffnet. In den Jahren bis 1913 kommt es aus Raumnot zu mehreren Er-weiterungsbauten für die inzwischen 120 Pfleglinge. So erwirbt Pastor Franz Arndt 1887 eine Besitzung, die er zum Frauenheim umbaut, in dem 10-12 Bewohnerinnen ihren Platz finden. Und nicht zuletzt, weil eine eigene Tochter Pastor Arndts "verkrüppelt" ist, reift in ihm der Gedanke, auch für solche Menschen ein Haus zu bauen. Am 13. Mai 1903 erfolgt die Grundsteinlegung für eine "Heim- und Heilstätte für Krüppel jeden Alters, Geschlechts und Bekenntnisses" unter dem Namen "Krüppel-heim Johanna-Helenen-Heim", welches damit das erste Heim dieser Art in Westfalen ist. Benannt ist es nach den Vornamen zweier Frauen - Frau Johanna Arndt und Frau Helene Hartmann -, die sich um das Heim verdient gemacht haben. Das Haus verfügt über 100 Plätze und wird am 2. August 1904 eingeweiht. Im Ersten Weltkrieg dient das Haus als Lazarett mit angeschlossener Amputiertenab-teilung, wodurch der Grundstein für einen neuen Arbeitszweig gelegt wird, der Kriegsbeschädigtenfürsorge, die wiederum zum Beginn der "Orthopädischen Versor-gungsstelle Volmarstein" und 1922 zum Bau eines Kriegsinvalidenheimes führt, das nach dem Gründer der Anstalt benannt wird. Am 10.11.1907, dem Geburtstag Martin Luthers, kommt es in Witten zur Gründung des Evangelischen Brüderseminars zur Ausbildung von Gemeindehelfern und Jugendpflegern unter dem Namen "Martineum". Als Leiter wird Pfarrer Wolf aus Neuengeseke bei Soest berufen. Die Eröffnung findet am 9. Januar 1908 statt. Da das Martineum sich aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten infolge des Ersten Weltkrieges allein nicht mehr tragen kann, wird es von den Krüppelanstalten in Volmar-stein übernommen, wo 1920 die Ausbildung der Diakone aufgenommen wird. 1925 erweitert sich die Anstalt u.a. um ein Säuglingsheim und ein Handwerkerhaus für erwachsene weibliche "Krüppel", das Margaretenhaus, benannt nach der verkrüppelten Tochter des Anstaltsgründers. Die Insassen erhalten in der Anstalt eine Schul- und Berufsausbildung, was aufzeigt, wo die Ziele der Krüppelfürsorge liegen. Ab 1920 benennt sich die gewachsene Einrichtung in "KrüppeIanstalten Johanna-Helenen-Heim" um. In einem Beiheft zu dem Film "Der Hillige Born" von 1927 (Best. 13.33 Nr. 7) berichtet der Autor über das Leben im Johanna-Helenen-Heim - die ärztliche Pflege, Schule und Spiel, Alltag und Feier. Während der Zeit des Nationalsozialismus schließt sich Pastor Vietor zunächst der allgemeinen Propaganda an. Die Krüppelanstalten übernehmen das Führerprinzip und begrüßen die neue Regierung. Am 28. Oktober nimmt Pastor Vietor als einer von 20 Pfarrern an der konstituierenden Sitzung der Bekenntnissynode des Kirchenkrei-ses Hagen teil. Im Hinblick auf seine Anstaltsinsassen betont er, dass es sich dabei um "Schwerbehinderte" und nicht um "minderwertige Insassen" handelt. Mit einem Kurs zwischen Anpassung und Abgrenzung versucht die Einrichtung die Zeit der NS-Diktatur zu durchstehen.Nach dem Zweiten Weltkrieg wird vielen Kriegsversehrten durch Umschulungslehrgänge eine weitere Erwerbstätigkeit ermöglicht. Bis Ostern 1949 beträgt ihre Zahl bereits 1.100. Die "Krüppelanstalten Johanna-Helenen-Heim" tragen nun den Namen "Orthopädische Heil-, Lehr- und Pflegeanstalt für Körperbehinderte, Johanna-Helenen-Heim". Die Arbeit geschieht aus dem christlichen Geist heraus, wie der Herausgeber Pastor Vietor aus Volmarstein schreibt (Best. 13.33 Nr.8: Rundschreiben IV 13. Folge): "Wir wollen miteinander helfen, daß des Elendes in der Welt etwas weni-ger werde". Dabei ist sie vor dem Kontext der damaligen Zeit von Liebe und Strenge gekennzeichnet, was aus einem Rundschreiben des Verbandes der Deutschen Krüppelheime der Inneren Mission vom 6. Februar 1951 (Best. 13.33 Nr.8: Rund-schreiben III 13. Folge) hervorgeht, in dem es unter Punkt XX.3. im Bericht aus der Orthopädischen Heil-, Lehr- und Pflegeanstalt Volmarstein über einen verstorbenen Diakon heißt: "Sein Andenken wird unter uns fortleben als eines rechten Diakons, der mit viel Liebe und auch gerechter Strenge die ihm anvertrauten Jungen Menschen zu leiten wußte".Durch ein Buch des Spiegel-Redakteurs und Autors Peter Wensierski im Jahr 2006 mit dem Titel "Schläge im Namen des Herrn. Die verdrängte Geschichte der Heimkinder in der Bundesrepublik", das die Zustände in Heimen der evangelischen und katholischen Kirche sowie staatlicher Einrichtungen schildert - wobei es sich aller-dings um Erziehungsheime und nicht um Heime für Behinderte handelt -, wird auch in der "Evangelischen Stiftung Volmarstein" (Name seit 1993) eine Beschäftigung mit diesem dunklen Kapitel der eigenen Geschichte ausgelöst. Den Anstoß dazu gibt der 2009 verstorbene Dr. Ulrich Bach. Professor Hans-Walter Schmuhl und Dr. Ulrike Winkler haben das Leid und die Demütigungen jener Zeit erforscht. Danach erleben im "Johanna-Helenen-Heim" im Zeitraum von 1947 bis etwa 1967 vierzig bis sechzig Kinder alle Facetten der Gewalt mit. An ihnen wird physische, aber auch psychische und, was sich erst heute herausgestellt hat, sexuelle Gewalt ausgeübt. Zum Gedenken an diese Zeit und damit so etwas nie wieder geschieht, wird ein neues Kinderheim der Stiftung nach einem Opfer von damals, Marianne Behrs, benannt. 2. Informationen zum FindbuchDer Bestand besteht aus 17 Verzeichnungseinheiten, die den Zeitraum von 1914-1955 umfassen. Sie geben einen guten Einblick in das innere Leben in den An-staltseinrichtungen und zeigen die Entwicklung des Werkes vom kleinen Anfang mit einem Haus bis zur großen Anstalt mit mehreren Häusern, Werkstätten und der Or-thopädischen Klinik auf. 11 Fotoserien veranschaulichen das Leben und Wirken in den Krüppelanstalten. Die hier erfassten Akten haben bei der Verzeichnung eine fortlaufende Nummer (Signatur) erhalten, die im Findbuch immer ganz links aufgeführt ist. Der Titel der Akte, der den Inhalt beschreibt, wird je nach Bedarf durch Enthält- und Darin-Vermerke erweitert oder näher erläutert. Ganz rechts im Findbuch ist jeweils die Laufzeit der Akte angegeben. Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß Kir-chengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangeli-schen Kirche der Union vom 6. Mai 2000 (ArchG) sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach Ende ihrer Laufzeit). Außerdem gelten für alle personenbezogenen Archivalien zusätzliche Sperrfristen gemäß ᄃ 7 ArchG. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist erst 10 Jahre nach dem Tod der betreffenden Person eingesehen werden. Ist das Todesdatum nicht feststellbar, bemisst sich diese Frist auf 90 Jahre nach der Geburt.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 13.33 Nr. xy (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie). Das Archiv ist im Landes-kirchlichen Archiv deponiert.Anfang 2008 haben die Evangelischen Anstalten Volmarstein mit dem Aufbau eines eigenen Archivs begonnen.3. Literaturhinweise- Festschrift zum 20jährigen Bestehen der Krüppelanstalten "Johanna-Helenen- Heim" (Pfarrer Arndt'sche Stiftung), Volmarstein-Ruhr, 7. September 1924.- 100 Jahre ESV - Entschieden für das Leben (1904-2004). Evangelische Stiftung Volmarstein, 2004, ISBN 3-930774-12-7.Christine Koch Bielefeld, 2011
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.11.2025, 13:59 MEZ