Markgraf Albrecht von Brandenburg und Bischof Philipp von Bamberg verkünden die Aussöhnung zwischen Erzbischof Dieter von Mainz, Kurfürst Philipp von der Pfalz und Bischof Rudolf zu Würzburg einerseits und den Brüdern Michael und Arnold mit ihrem Vetter Georg (Jorg) von Rosenberg andererseits in einer Fehde, die schon zu Zeiten Erzbischof Adolfs von Mainz und Kurfürst Friedrichs I. von der Pfalz begonnen hatte. Im Detail wird geregelt: [1.] dass die von Rosenberg Schloss und Stadt Boxberg sowie ihren Teil am Schloss Unterschüpf (Schupff) mit allen Zugehörungen zurückerhalten, aber so, dass sie diese von den drei Fürsten wie früher zu Lehen tragen, wobei das Viertel, das Georg von Rosenberg als Eigen an Boxberg hatte, unter Sonderregelungen ebenfalls zum Lehen wird; [2.] dass der mit einer Frühmesse zu Boxberg durch die Fürsten belehnte Priester Nikolaus Knopf diese binnen Jahresfrist tauschen soll mit einem den Rosenbergs angenehmen Priester; [3.] wie in zukünftigen Fällen die Gerichtsgänge vor Mainzer, Pfälzer und Würzburger Gerichten im Detail laufen sollen; [4.] dass die Taten als gerichtet und gesühnt gelten, wobei auch Michels und Arnolds Brüder, Fritz und Georg (Jorg) von Rosenberg, beide im Deutschen Orden, in diese Übereinkunft inbegriffen sind; [5.] dass Gefangene beider Seiten freigelassen werden und Schatzungen oder Ähnliches nicht gegeben werden müssen, wobei für Wiprecht Sützel und Sattener zum Hauenstein (Hawenstein) Sonderregeln gelten; [6.] dass Johannes von Allendorf, Propst zu St. Burkhard zu Würzburg, Johann Birnesser und Georg von Rosenberg sich wegen ihrer Vergehen dem Urteil Dietzens von Thüngen stellen sollen und die diesbezüglich in den Bann geratenen Georg und andere vom Bann gelöst werden sollen. Vertreten wurden in der Sache Erzbischof Dieter von Mainz durch seinen Bruder Johann von Isenburg, Graf zu Büdingen, Ludwig von Baunau (Bawnaw) und Peter von Eberstein; Pfalzgraf Philipp durch Simon von Balzhofen, Ritter und Vogt zu Heidelberg, und seinen Marschall Erkinger zu Rodenstein; Bischof Rudolf von Würzburg durch Georg (Jorgen) von Ellrichshausen und Doktor Kilian von Bibra, beide Domherren zu Würzburg, sowie den Ritter Konrad von Hutten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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