Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er Bernhard Holzinger und dessen Ehefrau Barbara einerseits und Hans und Kaspar Salwart, Margarethe, Witwe des Meister Nikolaus von Geldern (Gellern), Apollonia Salwart, Professin zu Liebenau, und Margarethe, Tochter des Ruprecht Windeck, andererseits wegen ihrer Irrungen um das hinterlassene Erbe des Hans Salwart d. A. (+) und einen von diesem und dessen Ehefrau [der o. g.] Barbara aufgerichteten Vertrag "gemechts brieff" vor seinen Räten verhört und vertragen hat. Es folgen Artikel des Entscheids, u. a. zur Erbfolge nach dem Vertrag mit Ausnahme von sechs silbernen Bechern, die Bernhard innehat, sowie von 20 Gulden, zum Hausrat, zur Gültigkeit der den Kindern gegebenen Ehesteuern mit Ausnahme eines Hauses und eines Weingartens [zu Heidelberg?], die an Kaspar gegeben worden waren und wieder in die zu teilende Erbmasse zu geben sind, zur Verfolgung der Ansprüche des Hans Salwart, der die zu seiner Ehesteuer erhaltenen Güter für zu niedrig erklärt hat, zur Teilung der Güter in sechs Teile unter Anwesenheit der Anwälte der Parteien auf einem Tag zu Heidelberg am kommenden 08.03.1492 (dorstag nach dem escher mitwoch) zu Heidelberg vor dem dortigen Spitalmeister, dem langen Hans (dem langen Hanßen), Kaspar Maulbronn (Mulbronn), Michael Zimmermann (Michel Zymerman), Pfungstätter (Pfungstetern) und dem Schultheißen zu Nußloch sowie der Verlosung der Teile an die Parteien. Ruprecht Windeck war für seine Tochter nicht erschienen, beide haben den Johannes Erlewin zu dem angesetzten Tag bevollmächtigt. Alle Parteien haben die Befolgung nach diesem Verfahren versichert und sollen damit geschlichtet sein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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