Berthold von Frowenberch überlässt mit Einwilligung seines Sohnes Witlin im Beisein Herzog Heinrichs in Bayern seine Güter in Purchchirchen, bestehend in einer Hube und zugehörigem Zehent, für 50 Pfund Regensburger Pfennig dem Propste Heinrich zu Ötingen und dessen Kirche und gibt sie durch die Hand des Herzogs alles Eigentumsrecht daran auf. Das Lehen des genannten Zehents hat er ihrem Amtmann Chunrad verliehen und will es weiterhin den Personen verleihen, für die es der Propst erbitten wird, bis er von dem Erzbischof von Salzburg auch auf das Lehen verzichten und diesen bitten wird, dem Propst Heinrich und der Kirche zu Otingen den Kauf zu bestätigen. Für den Fall, dass sein Bruder Sifrid Erbansprüche an das Kaufsobjekt gerichtlich geltend machen sollte, wird er die Käufer schadlos halten. Zum Unterpfand für die Aufgabe des Lehens stellt derselbe seine Güter zu Nortlichingen (Norlaching), bestehend in 2 Höfen, einer Hube und der Vogtei über das Widumgut der Kirche durch die Hand des Herzogs dem Propste und der Kirche von Otingen zum Unterpfande. Zeugen: Herr Otto von Fröwenberch, Heinrich von Rorbach, Grimold und Chunrad von Pising, Marqurd von Snaitpach, Friderich von Lavansride u.A.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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