Erhard von Ow (Auw) zu Felldorf (Felldorff) verspricht, seinem Schwager Hans Ludwig von Wernau (Werdnaw) zu Pfauhausen (Pfahhaußen), der sich als Mitschuldner und Bürge gegenüber Barbara von Brandeck (Brandegk) geb. Truchseß von Bischishausen (Bischißhausen), seiner Geschweie, wegen 1000 Gulden in Münzen und davon jährlich am Veitstag (15.6.) fälliger, ablösbarer Zinsen in Höhe von 5 Gulden verpflichtet hat, alle aus dieser Bürgschaft erwachsenen Schäden zu ersetzen. Bei einer Verletzung dieser Verpflichtung kann er zum Einlager in Rottenburg am Neckar oder Horb aufgefordert werden, dem er selbst mit einem reisigen Pferd oder ein reisiger Knecht mit einem leistbaren Pferd nachzukommen hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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