Philipp Wilhelm, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Bayern und von Jülich-Kleve-Berg, Graf zu Valdenz, Sponheim, von der Mark, zu Ravensberg und Moers, Herr zu Ravenstein [et cetera], bekundet, dass ihm jülich-bergische Ritterschaft und Städte auf dem [zu Düsseldorf] gehaltenen Landtag eine [nicht näher bestimmte] Summe Geldes bewilligt haben, wie dies der Abschied aufführt. Deren Bitte folgend, eine Bescheinigung de non praeiudicando priuilegiis auszustellen, bestätigt er für sich, seine Erben und Nachkommen, Herzögen von Jülich-Berg, dass diese Einwilligung den landständischen Privilegien, alten Herkommen, Gewohnheiten, Rechten und Gerechtigkeiten nicht präjudizieren oder nachteilig sein soll, sondern selbige gemäß dem am 5. November 1672 aufgerichteten Hauptrezess gewahrt bleiben. - Der Pfalzgraf kündigt das Regierungskanzlei-Sekretsiegel an. Dußeldorff den 9. Xbris 1676.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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