Das Gericht zu Appenweier erteilt dem Kloster Allerheiligen die Nutzungserlaubnis genannter Güter auf dem Eschenbühl, von denen dem Kloster Allerheiligen ein Zins zusteht, nachdem dieser Zins nicht mehr bezahlt wurde. Das Kloster hatte zuerst Klage gegen Michel Meiger, genannt Schwab Michel, erhoben, der aber einwandte, dass er nicht im Besitze der Güter sei. Nach Augenscheinnahme wurde hiermit die Lage der Güter und deren derzeitige Besitzer festgestellt.