Walter von Enslingen (Enselingen) gewährt seinem Eigenmann Heintz Schilling zu Mittelfischach die Gnade, die 5 Schilling Heller (neben 3 Hühnern) Gelds, die er von dem Gut daselbst auf 1. September jährlich gilt, in der jeweiligen Haller Währung geben darf, ebenso seine Erben und den Handlohn von 10 Schilling Heller.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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