Gerhard Arnold Weinhagen,-Landrichter zu Friemersheim, Macht bekannt, dass ihn Abt Bernhard nach dem Tod des Johann Heinrich Wilhelm Freiherrn von Mosel zum Nutzen, Namen und Behuf des minderjährigen Sohns des Verstorbenen Georg Carl Gustav Leopold mit dem Gut zu der Borch im Kirchspiel Friemersheim belehnt hat. Es hat gehuldigt mit Vollmacht Stephan benedikt Dingerkus, Landgerichtsschreiber, im Beisein von Johann Everhard Dingerkus, Rat und Kanzleidirektor des Abts und Ludger Albert Lauten, Rat und Kanzleisekretär des Abts. - Es siegelt der Bevollmächtigte, Or., Petschaft und Unterschrift des Bevollmächtigten