Dietrich Morrien, Vikar und Werkmeister der Domkirche zu Münster, nimmt Magdalenen Wyrman, Tochter der Eheleute Johann Wyrman und Christophora, gebürtig aus Tecklenburg, jetzt in der Stadt Münster wohnhaft, in das Wachszinsrecht der Liebfrauenkapelle im Umgang des Domes auf. Will sie sich daraus befreien, soll sie einen Goldgulden an die Kapelle zahlen. Stirbt sie im Wachszinsrecht, haben die Erben diesen Betrag zu entrichten. Der Aussteller siegelt. Geben zu Münster.