Der Generalvikar in geistlichen Angelegenheiten des Bischofs von Konstanz und Verwalter des Bistums Chur Heinrich [von Hewen] teilt Dekan, Kämmerer und Mitbrüdern des Dekanats Blaubeuren [Alb-Donau-Kreis] mit, dass Johannes Wattenschue, Kaplan an der Allerheiligenkapelle vor den Mauern der Stadt Ulm [abgegangen, Bereich Alter Friedhof], seine Pfründe ohne Erlaubnis der Patronatsherren verlassen hat. Er befiehlt ihnen daher, ihm und allen Gläubigen in der Kapelle und von der Kanzel des Ulmer Münsters zu verkünden, dass er sich innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntmachung dieses Befehls wieder zu seiner Pfründe begeben, dort die Residenzpflicht einhalten und seinen geistlichen Obliegenheiten nachgehen soll. Lässt er diese Frist ungenutzt verstreichen, dann hat er nach Ablauf der Frist in Konstanz vor dem Generalvikar zu erscheinen und diesem die Gründe für sein Fernbleiben darzulegen. Verweigert er auch dieses, dann verliert er seine Pfründe und die Patronatsherren sollen einen neuen geeigneten Kandidaten für die Kaplanei präsentieren.