Extrajudizial-Akten und Schriftwechsel zwischen Seckendorff und den Seckendorff'schen Vormündern und Advokaten in Sachen Seckendorff contra Seinsheim, con- et reconventionis erster Instanz vor dem Würzburger Ritterlehengericht, den verlangten halben Teil an Marktbreit betreffend