Johann Wilhelm Ingolt zu Geisingen [Lkr. Tuttlingen] und Ringingen [Stadt Erbach/Alb-Donau-Kreis], Fürstenbergischer Rat und Oberamtmann, verleiht Johann Gayselmann von Ringingen seine Selde dort zu Erbrecht. Dazu gehören Haus, Hofstatt und Gärten. Er hat die Selde in gutem Kulturzustand zu halten und muss davon jährlich 55 Kreuzer, 100 Eier, 6 Herbsthühner und 1 Fastnachtshuhn nach Ulm oder an einen beliebigen Ort im Umkreis von drei Meilen um Ringingen liefern. Er oder seine Erben können das Erbrecht an der Selde mit Zustimmung der Herrschaft an geeignete Personen veräußern, wobei der Herrschaft aber ein Vorkaufsrecht zusteht. Bei einem Besitzerwechsel hat der bisherige Inhaber der Herrschaft 5 Schilling als Abfahrtgeld und der neue Besitzer dieselbe Summe als Auffahrtgeld zu entrichten.