Kurfürst Christian I., Herzog zu Sachsen, belehnt Abraham von Einsiedel und seine rechten Leibeslehnserben mit Vorwerk und Dorf Syhra samt dem Pfarrlehn, mit Äckern, Wiesen, Holz, Teichen, Fischwassern und allen Gerechtigkeiten; dem Dorf Theusdorf (Teuffelsdorf); dem Dorf Niedergräfenhain (Niedergrefenhain) in der Rochlitzer Pflege gelegen mit allen Renten und Zinsen, Diensten und Fronen, Gerechtigkeiten, Ober- und Erbgerichten im Felde und im Dorfe, besonders im Dorf Niedergräfenhain 2 gute Schock (Groschen), 8 Scheffel Korn, 8 Scheffel Hafer, alles altes Maß Geschoß an Geld und Getreide zu Michaelis; auch mit allen Amtspflichten, wie diese seine Vorfahren seinem Vater erblich zugeeignet haben, mit den Fronen und Diensten, welche dem Amt Rochlitz und Geithain zum Teiche und anderen getan werden mußten; auch 100 Acker Holz auf dem Streitwald an der Bocka gelegen mit 6 Acker Lehden; auch 30 Acker Holz, 10 Acker Wiese und den wüsten Teich, samt einem Stück Fischwasser, alles in Eckartsberg gelegen, alles so, wie es in der brüderlichen "Sahliser Teilung" nach dem Tod des (Heinrich) Abraham von Einsiedel auf Scharfenstein dem Rittergut Syhra zugeschlagen worden ist; auch die Mühle zu Syhra am Rittersitz, wie er sie von seinem Untertan Nickel Hoffmann gekauft hat samt der Ölmühle, mit Gerichten obersten und niedersten; auch in dem Dorf Rathendorf (Rattendorff) in der Rochlitzer Pflege gelegen 1 Schock 56 Groschen mit Erbgerichten; auch die Zinsen und Güter zu Wenigossa mit 15 Männern und etlichen Zinsen auf dem Dorf und Gemeinde und Hafer zu Weihnachten; die Zinsen im Dorf Bruchheim ("zum Bruch") mit 3 Männern und auf der Gemeinde etliche Flachs- und Wachszinsen; die Zinsen zu Seifersdorf (Seyffersdorf) mit 6 Männern zu Breitenborn und auf der Gemeinde etliche Geld-, Hafer- und Fleischzinsen; die Zinsen zu Ottenhain samt dem ausgekauften Gehölze, Äcker, Wiesenplan, Teichen und Teichstätten, wie diese erkauft worden sind. Ebenso die Zinsen zu Geithain (Geytten), Wickershain und Weißbach (Weispach) mit allen Gerechtigkeiten; auch das Vorwerk zu Niedergräfenhain (Niedergreffenhain) mit seinen Zugehörungen, Gebäuden, Baustätten, Äcker, Wiesen, Gärten, Gehölzen, Fischwassern samt dem Kalkofen und Kalkbrüche im Holze gelegen, wie solches Vorwerk von seinen Untertanen eingetauscht und erkauft worden ist und jetzt von Syhra genutzt und gebraucht wird. Außerdem die nachbeschriebenen Vorwerke, Sitze, Höfe, Dörfer, Lehensleute, Zinsen und Güter, nämlich das Dorf Hopfgarten mit dem Vorwerk mit Äckern, Wiesen, Gehölzen und auf solchem Dorf und Vorwerk oberste und niederste Gerichte;. ebenso die Zinsen zu Ober- und Niederfrankenhain mit dem Kirchlehn und Hermsdorf, alle mit oberster und niederster Gerichtsbarkeit, wie die von alters her zum Schloss Kohren gehört haben; auch das wüste Dorf Kaisershain (Kesershain); das Dorf Trebishain (Trebßhain) mit allen seinen Zugehörungen, Zinsen, Wiesen, Äckern, Diensten und allen Gerechtigkeiten, auch oberster und niederster Gerichtsbarkeit; ebenso etliche Äcker und Lehden auf dem Vorwerk, der Eckersperg genannt: mit obersten und niedersten Gerichten und allen Gerechtigkeiten; ebenso das Dorf Elbisbach (Elpispach) mit allen Zinsen, Renten und Gütern, auch obersten und niedersten Gerichten im Feld und im Dorfe, wie diese sein Großvater Heinrich von Einsiedel vom Kloster Chemnitz gekauft hat und wie diese auch vom Vater besessen worden sind; außerdem das Pfarrgut (zu Elbisbach), mit dem seine Vorfahren von den Kurfürsten Moritz und August belehnt worden sind. Eine weitere Belehnung erfolgt mit dem von dem Untertan Gregor Müller erkauften Bauerngut mit Äckern, Wiesen, Holz im Kloster- und Kaisershain, Garten und Baustätte, wie sie jetzt zum Lehnsgut gehören (die "Natur des Erbes" wurde genommen). Die Belehnung erfolgt als Mannlehn. Mitbelehnt werden seine Brüder Haubold (Haugold) von Einsiedel auf Scharfenstein und Hildebrand von Einsiedel auf Gnandstein sowie die Vettern Georg Heinrich und Heinrich Hildebrand von Einsiedel zu Sahlis (Salitz) und Crimmitschau (Crimmitschaw). Zeugen: Räte Dr. David Peifer zu Goseck (Gosigk), Kanzler; Abraham Bock zu Klipphausen (Kliphausen); Rudolf von Bünau (Bunaw) zu Nedaschütz (Nedeschwitz); Hans von Seidlitz von Schönfeld (Schonfeld); Dr. Johann Badehorn.

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Sächsisches Staatsarchiv
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