Hans Hagen gen. Haintz aus Dußlingen, zu Tübingen gef. und schwerer Strafe verfallen, weil er eine alte Verschreibung gebrochen, sich in Gesellschaft von Wildbretschützen begeben und sie beherbergt hatte, jedoch auf Fürbitte seiner älteren Geschwister und Freunde begnadigt und unter der Bedingung freigel., der Herrschaft 20 lb h LW zu entrichten, sich wohl zu führen und sich böser Handlungen und schlechter Gesellschaften zu enthalten, auch seine Atzung und Unkosten selbst zu bezahlen, gelobt eidlich, dem nachzukommen, ferner andere Wilderer anzuzeigen, und schwört U. Beil.: Schreiben des Tübinger Waldvogts Lambrecht Schlegg an die herzogliche Registratur betr. die Verschreibung des H. Hagen vom 1. Juni 1577, 1 Bl. Pap. - Rv.: Anweisung an die Registratoren vom 3. Juni 1577.