Erzbischof Engelbert II. von Köln und Graf Wilhelm von Jülich bekunden, dass der Zülpicher Bürger Nicolaus nebst seiner Gattin Elisabeth dem Konvent Füssenich 6 Morgen Ackerland zu seiner Memorie sowie eine Fleischhalle, welche Heinrich Mersam gegen einen Jahreszins von 9 Solidi lebenslänglich gepachtet, mit der Bestimmung überweisen soll, dass der Ertrag aus beidem der Schenker Tochter, Konventualin zu Füssenich, zur Leibzucht zugelegt werde, nach deren Tod aber dem Konvent unter Verpflichtung zur Bestreitung und Feier ihres Anniversars zufalle. Das Siegel des Erzbischofs ab, von dem des Grafen nur noch ein Rest vorhanden