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Übertragung der Hälfte der Einnahmen aus Bußen für Hofgeismar
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Urk. 13 Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t]
Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t] >> Betreffe H >> 5 Ho >> 5.2 Hofgeismar (Lkr. Kassel) >> 5.2 1 1370-1699
1570 September 03
Abschrift (18. Jahrhundert), Papier.
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Landgraf Wilhelm von Hessen überträgt der Stadt Hofgeismar die Hälfte der Einkünfte aus Bußen und Brüchen statt dem bisherigen Drittel.