47) Bekanntmachung der Anordnung I/O 42 E - 3.7.40 des Reichsführers SS in seiner Eigenschaft als Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums vom 29. November 1940 über den Einsatz eindeutschungsfähiger Polenfamilien durch den Höheren SS- und Polizeiführer Südwest am 7. Januar 1941; in der Anlage: (a) Anordnung 17/II des Reichsführers SS in seiner Eigenschaft als Reichskommissar für die Festigung Deutschen Volkstums vom 9. Mai 1940 über die Unterbringung eindeutschungsfähiger Familien aus den angegliederten Ostgebieten und dem Generalgouvernement in Betrieben des Altreiches; (b) Erlaß C/26/23.5. 40 Dr.B./Bö des Reichsführers SS in seiner Eigenschaft als Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums vom 3. Juli 1940 über den Einsatz von eindeutschungsfähigen Polen [Weiterleitung durch den Württ. Innenminister am 2. Februar 1941] , S. 147 48) Erlaß III C 685/388 des Württ. Innenministers vom 28. Februar 1941 über Zivilarbeiter und –arbeiterinnen polnischen Volkstums, S. 155 49) Bekanntmachung des Kommandanten des Kriegsgefangenen-Stammlagers V. A. vom 1. März 1941 über das Verhalten zu Kriegsgefangenen, S. 159 50) Verordnung des Reichsministers des Innern, des Stellvertreters des Führers und des Reichsführers SS in seiner Eigenschaft als Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums vom 4. März 1941 über die Deutsche Volksliste und die deutsche Staatsangehörigkeit in den eingegliederten Ostgebieten (Veröffentlichung im Reichsgesetzblatt vom 6. März 1941), S. 161 51) Schreiben III C 685/403 des Württ. Innenministers vom 5. April 1941 an den Ev. Oberkirchenrat in Stuttgart und an das Bischöfliche Ordinariat Rottenburg über die Be-handlung der im Reich eingesetzten Zivilarbeiter und –arbeiterinnen polnischen Volkstums; hier: seelsorgerische Betreuung, S. 165 52) Auszug aus dem Erlaß O.-Kdo. II P.I (1c) 31/41 III des Chefs der Ordnungspolizei vom 30. April 1941 über den Verkehr von Angehörigen der Ordnungspolizei mit Angehörigen des polnischen Volkstums [Weiterleitung mit Erlaß III A 6908/17 durch den Württ. Innenminister am 9. Juni 1941], S. 167 53) Erlaß II A 1872/39 der Geheimen Staatspolizei, Staatspolizeileitstelle Stuttgart, vom 1. Mai 1941 über Geheimzeichen in polnischen Pässen, S. 169 54) Erlaß S II C 3 Nr. 9466/40-273 des Reichsführers SS und Chefs der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern vom 28. Mai 1941 über die Errichtung von Arbeitserziehungslagern , S. 171 55) Erlaß III C 685/429 des Württ. Innenministers vom 13. Juni 1941 über die Führung von Kraftfahrzeugen durch Zivilarbeiter polnischen Volkstums.S. 195