Papst Innozenz VIII: eximiert unter gleichzeitiger Bestätigung mehrerer älterer päpstlicher Privilegien das Kloster Formbach von der Jurisdikition des Salzburger Erzbischofs und des Bischofs von Passau und beauftragt den Bischof von Freising und den Abt von St. Emmeram mit dem Schutz des Klosters vor Übergriffen kirchlicher Instanzen, nötigenfalls unter Zuhilfenahme der weltlichen Gewalt (brachii saecularis). Auch die Vorschriften des Papstes Bolifaz VIII. sollen hier keine Anwendung finden.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv