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Gutsarchiv Schaubeck: Rechnungen (Bestand)
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Deposita, nichtstaatliche Archive und Nachlässe >> Deposita
1746-1920
Überlieferungsgeschichte
Die unweit von Kleinbottwar gelegene Burg Schaubeck ist seit Mitte des 14. Jahrhunderts als württembergisches Lehen im Besitz eines gleichnamigen Niederadelsgeschlechts belegt. Nach mehreren Besitzwechseln befand sich die Burg mit dem Dorf Kleinbottwar seit 1480 in Händen derer von Plieningen; 1645 ging sie an die Herren von Gaisberg über. Weitere Besitzwechsel folgten im 18. und 19. Jahrhundert (1765: Freiherren von Kniestedt, 1853: Freiherren von Brusselle, 1914: Grafen Adelmann).
Inhalt und Bewertung
Der Bestand enthält neben Rechnungen der Kleinbottwarer Gutsverwaltung (zur Geschichte des Guts Schaubeck / Kleinbottwar vgl. Bestand PL 17 II) der Herzöge zu Württemberg und der Freiherren zu Kniestedt und zu Brusselle von Mitte des 18. bis Mitte des 19. Jahrhunderts auch solche der freiherrlich kniestedtschen Herrschaft Rübgarten aus den Jahren 1790/91 bis 1815/16. Dazu kommen einige Privatrechnungen des Freiherren Felix von Brusselle (1857-1859 und 1878-1880).
Vorbemerkung: Die in dem vorliegenden Bestand vereinigte Rechnungsüberlieferung des ritterschaftlichen Guts Schaubeck reicht von 1746 bis etwa 1860 und stammt damit vorwiegend aus dem Zeitraum, als sich das Gut im Besitz der Herren von Kniestedt befand (1765-1853). Erhalten haben sich darüber hinaus die Rechnungen des Verwalters des württembergischen Herzogs, dem zwischen 1749 und 1765 Teile des Ritterguts gehörte, einige Unterlagen aus der Brusselle'schen Zeit (seit 1853) sowie eine Rechnung des Gaisberg'schen Hausvogts vor 1746. Als Fremdprovenienz sind einige Jahrgänge (1790/1791 bis 1815/1816) der Rechnungen der Herrschaft Rübgarten, die bis 1815 ebenfalls zu den Besitzungen der Freiherren von Kniestedt gehörte, in das Gutsarchiv Schaubeck gelangt. Die älteren Jahrgänge werden im Hauptstaatsarchiv Stuttgart im Bestand Q 3/7 (Gutsarchiv von Kniestedt) verwahrt. Die Rechnungsführung der Kniestedt'schen Gutsverwaltung in Kleinbottwar zeichnet sich durch relativ komplizierte Strukturen aus, die mehrfach Änderungen unterworfen waren. Grundlage der Wirtschaftsverwaltung bildete seit 1765 die Amts- und Ökonomie- bzw. Jahresrechnung der Verwaltung, die als Hauptrechnung bis zum Jahrgang 1837/1838 von dem Amtmann in Kleinbottwar jeweils auf Georgi erstellt wurde. Mit dem Jahrgang 1838/1839 wurde das gutsherrschaftliche Rechnungswesen dem der königlichen Kameralämter angeglichen, was nicht nur die Anlage eines Amtsgrundbuchs zur Folge hatte, sondern auch die Aufspaltung der Amtsrechnung in vier parallel laufende Serien nach sich zog. Die bisherige Verwaltungsrechnung fand ihre Fortsetzung im wesentlichen in der sog. Geldrechnung, die weiterhin vom jeweiligen Amtmann geführt wurde und die Einnahmen und Ausgaben rubrikenweise verzeichnete. Neben der Geldrechnung wurden seit 1838/1839 auch Frucht-, Wein- sowie Naturalien- und Materialienrechnungen geführt, die vom jeweiligen Küfer bzw. Kastenknecht (Frucht- und Weinrechnung) bzw. Hausvogt und Geiselmeier (Naturalien- und Materialienrechnung) erstellt wurden. Diese Teilrechnungen stellen die Fortführung der älteren Partikularrechnungen dar (Partikular über Früchte, Vieh und allerlei Naturalien und Materialien sowie Partikular über Weine etc.), die bis zum Jahr 1837/1838 unter den Beilagen zur Amtsrechnung abgelegt wurden. Unter den umfangreichen Beilagen zur Amts- und Verwaltungsrechnung lassen sich numerierte Belege zu einzelnen Positionen des jeweiligen Rechnungsbandes sowie nicht numerierte Unterlagen der Wirtschaftsverwaltung unterscheiden. Zu letzteren zählen neben den vereinzelt auftretenden Extrakten aus der Amtsrechnung sowie Inventarien über das herrschaftliche Mobiliar vor allem die bis zur Rechnungsumstellung im Jahr 1838 erhaltenen Journale oder Diarien, die von 1797/1798 bis 1837/1838 überlieferten Rapiate sowie die Manual- und Abrechnungsbücher, in denen über die von den Abgabepflichtigen geleisteten Zahlungen Buch geführt wurde. Die Serie der Abrechnungsbücher, die bereits im Rechnungsjahr 1765/1766 einsetzt, endet mit der Auflösung der eigens zur Verrechnung der Ausstände eingerichteten Schuldenkasse im Rechnungsjahr 1826/1827. Neben den jahrgangsweise geführten Büchern tauchen unter den nicht numerierten Beilagen später auch Unterlagen auf, die zuvor unter den numerierten Belegen abgelegt wurden. Zu ihnen gehören die jährlichen Einzugsregister über Martinigefälle, die bis zum Rechnungsjahr 1847/1848 erhalten sind und seit 1803 eine von den Beilagen getrennte Serie bilden. Ab dem Jahr 1780 mußten auch die zuvor jahrgangsweise geführten Herbst- und Kelterbücher von den übrigen Beilagen getrennt werden, da in einem Band nunmehr jeweils mehrere Jahrgänge zusammengefaßt wurden. Schon Ende des 18. Jahrhunderts sind die Partikularrechnungen vereinzelt unter den nicht numerierten Beilagen abgelegt worden. Durchgängig als solche geführt wurden diese ab dem Jahrgang 1827/1828 bis zur Rechnungsumstellung im Jahr 1838. Seit Anfang des 19. Jahrhunderts nimmt der Anteil des nicht numerierten Schriftguts unter den Beilagen stetig zu. Ab dem Jahrgang 1803/1804 finden sich regelmäßig folgende Berechnungen und Bücher unter den Beilagen: Naturalien- und Materialienbüchlein für verschiedene Bedienstete Übersichten und Berechnungen über Einnahmen und Ausgaben Monatsrechnungen Berechnungen über die Naturalien Berechnungen über Wein, Obstmost, Branntwein und Küfermaterial Ernteregister Die seit Anfang des 19. Jahrhunderts zu beobachtenden Veränderungen sind allem Anschein nach die Folge verschiedener Reformen innerhalb der gutsherrschaftlichen Wirtschaftsverwaltung, die mit dem Rechnungsjahr 1802/1803 wirksam wurden. Da man mit der Ablegung der Rechnungen damals erheblich im Rückstand war, wurde der herrschaftliche Amtmann am 7. November 1804 von der Gutsverwaltung legitimiert, die Rechnungen ab dem Jahr 1802/1803 in kürzerer und gedrängterer Form anzufertigen. Zu den damals eingeführten Neuerungen gehörte auch die Einrichtung einer eigenen Schuldenkasse, in der, beginnend mit dem Wirtschaftsjahr 1802/1803, alle bei den Untertanen haftenden Ausstände verrechnet werden sollten. Über Einnahmen und Ausgaben der Schuldenkasse, die bis 1826/1827 bestand, wurde eine eigene Rechnung (mit Beilagen) geführt. Neben der Schuldenkasse bestand seit 1808 zusätzlich eine Hauptkasse, in der die Revenuenüberschüsse der beiden ungeteilt verwalteten Güter Heutingsheim und Kleinbottwar verrechnet wurden. Beide Kassen unterstanden der Verwaltung des jeweiligen (Rent)amtmanns in Kleinbottwar. Die separat geführte Hauptkasse ist nach der im Jahr 1837 zwischen den Freiherren Ludwig und Karl von Kniestedt vereinbarten Teilung der Güter zunächst aufgelöst, nach dem Tod Ludwigs im Jahr 1840 jedoch wieder eingerichtet und bis in die Brusselle'sche Zeit hinein weitergeführt worden. Die Güterteilung von 1837 machte schließlich auch die Einführung einer eigenen Waldadministrationsrechnung notwendig, in der die Einnahmen und Ausgaben aus den seit 1837 zum Teil zum Gut Heutingsheim gehörenden Waldungen von Kleinbottwar erfaßt wurden. Auch diese Rechnung wurde von dem Rentamtmann in Kleinbottwar geführt. Die Waldaministrationsrechnung bestand nach dem Tod des Freiherren Ludwig von Kniestedt (1840) zunächst weiter und ist offensichtlich erst im Jahr 1848 eingestellt worden. Die Rechnungen der Gutsverwaltung Schaubeck wurden, wie Vermerke auf den Archivalien vermuten lassen, wohl kurz nach dem Zweiten Weltkrieg aus dem dortigen Archiv, wo sie spätestens Mitte des 19. Jahrhunderts untergebracht worden waren, ausgeschieden. Zu einer Kassation des Schriftguts ist es in der Folgezeit jedoch nicht gekommen. Der notdürftig untergebrachte und weitgehend in Unordnung geratene Bestand ist im Sommer 1991 von dem Eigentümer des Guts Schaubeck, Michael Graf Adelmann, zur Ordnung und Verzeichnung an das Staatsarchiv Ludwigsburg ausgeliehen worden, wo er in zwei Arbeitsperioden im Sommer 1991 und Frühjahr 1992 von dem Werkstudenten Jörg Seiler unter Anleitung des Unterzeichneten geordnet und verzeichnet wurde. Bei den Ordnungs- und Erschließungsarbeiten wurde versucht, die ursprüngliche Struktur der Überlieferung so weit wie möglich wiederherzustellen. Die zahlreichen nicht numerierten Beilagen sind deshalb in der Regel nicht von den übrigen Rechnungsbeilagen getrennt worden. Bei der Verzeichnung wurden sie in Darin-Vermerken stets vollständig erfaßt. Bei der Ordnung des Schriftguts stellte sich heraus, daß zahlreiche Archivalien massive Moderschäden aufweisen. Etwa 8 lfd. m waren so stark von Schimmel befallen, daß sie vor der Bearbeitung einer Begasung mit Ethylenoxid unterzogen werden mußten. Die besonders stark in Mitleidenschaft gezogenen Teile des Bestands sollten, solange keine weitergehenden konservatorischen Maßnahmen durchgeführt wurden, deshalb nur eingeschränkt für eine Benutzung freigegeben werden. Der Bestand umfaßt insgesamt 883 Archivalieneinheiten = 41,7 lfd. Regalmeter. Ludwigsburg, im Juli 1992 Dr. Müller Das Gutsarchiv (Rechnungen) wurde im September 1997 im Staatsarchiv Ludwigsburg deponiert und trägt nun die Bestandssignatur PL 17 III.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.