1476 Nov. 26 (dinstag nach sant Katherein tage) In den Auseinandersetzungen zwischen Abt Bernhard und dem Konvent von Schöntal einerseits und den Brüdern Hamman und Asmus Echter wegen des Zehnten zu Brambacherhof und im Bürger Feld in der Markung [Kocher-]Türn (in der Prampach in Dürner marck und in Bürger felde) hat Friedrich [I.] Pfalzgraf bei Rhein, Reichserztruchseß und Kurfürst, mit Zustimmung der Parteien die pfalzgräflichen Räte Heinrich von Sickingen und Konz von Berlichingen zu Schiedsleuten verordnet. Diese entscheiden wie folgt: Die Echter haben Kloster Schöntal am 1/2 Zehnten zu Brambacherhof nicht zu irren. Der strittige Keitel-Acker (Keidel acker; Kittel acker) steht den Echtern zu. Der Zehnte von den übrigen strittigen Äckern und Wiesen steht den Parteien in gen. Weise zu. - Beide Parteien erhalten eine Ausf. dieses Entscheids. Siegler: 1) - 2) die Schiedsleute, 3) - 6) die Parteien Ausf. Perg., besch. - 6 Sg., 4. und 6., eventuell ehemals auch weitere in Siegelsäckchen, 5. abg. und nachträglich wieder angeklebt, 2. abg. - Rückadresse: Schönntale - Rv.: Ein Entschied ettlicher Spenn so sich begeben haben zwüschen den Herren zu Schönntale, Hamman und Aßmuß Echter Gebrüder, von der Zehennden wegen in der Prampach, in Dürner Marck und in Bürger Felde gelegen