Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt Anna von Waldenfels (Wallenfels), Witwe des Reinhard von Gemmingen, in seinen Schirm. Der Pfalzgraf versichert, sie gleich wie seine anderen "schirmgewanten" zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo ihr der Rechtsgang vor ihm, seinem Hofgericht und seinen Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt. Kurfürst Philipp weist seine Ober- und Unteramtleute um Beachtung und Sicherstellung des Schirms an, der bis auf seinen Widerruf gelten soll.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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