Das Konzil zu Basel beauftragt den Bischof von Konstanz sowie die Äbte der Benediktinerklöster St. Gallen [Schweiz] und Petershausen [Stadt Konstanz], einen zwischen Abt Friedrich [von Wartenberg] und dem Konvent des Benediktinerklosters Reichenau [Lkr. Konstanz] auf der einen Seite sowie Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm auf der anderen Seite geschlossenen Vertrag über die Abtretung der Besitzungen, Gerechtsame und Einkünfte des Klosters Reichenau in Ulm und Umgebung an die Stadt Ulm gegen Bezahlung einer angemessenen Geldsumme zu untersuchen. Sollten keine rechtlichen Einwände gegen diesen Vertrag bestehen, dann sollen der Bischof und die Äbte kraft der ihnen vom Konzil verliehenen Vollmacht den Vertrag bestätigen.

Vollständigen Titel anzeigen
Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
Objekt beim Datenpartner