Kurfürst Philipp von der Pfalz verspricht dem Deutschmeister Hartmann von Stockheim, dass dessen Bewilligung, den pfalzgräflichen Hofmeister Johann von Morschheim im Hof des Ordens zu Heidelberg, genannt "das tewtsch huß" wohnen zu lassen, weder ihm noch dem Orden einen Abbruch an den Freiheiten des Hofs bringen soll, da die Bewilligung aus keiner Gerechtigkeit herrührt, sondern aus freiem Willen geschieht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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