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Almosenaufruf als Dank für die Seelsorgehilfen von Franziskanern. abgedruckt, s. auch: Hans Ferres, Das Dekanat Ratingen, Hösel 1954, S. 23
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0-2-1 Urkunden A(alter Sammlungsbestand), durch Ankäufe noch fortgeführt, 0-2-1-114.0000
0-2-1 Urkunden A(alter Sammlungsbestand), durch Ankäufe noch fortgeführt Urkunden A(alter Sammlungsbestand), durch Ankäufe noch fortgeführt
Urkunden A(alter Sammlungsbestand), durch Ankäufe noch fortgeführt
1770
Regest: Der Dechant der Christianität Düsseldorf und Pastor in Bilk sowie die Pastöre von Volmerswerth, Derendorf, Rath, Gerresheim, Eller, Himmelgeist, Hamm, Kalkum, Ratingen, Erkrath, Itter und Angermund erklären, daß sie den in ihren Pfarreien wohnenden Franziskanern wegen der Hilfe bei der Seelsorge zu Dank verpflichtet seien und ermahnen die Pfarrangehörigen, den einheimischen Franziskanern bevorzugt Almosen zu geben.
Original Papier mit den eigenhändigen Unterschriften und 13 Lacksiegeln der aufgeführten Pastöre.
Urkunden
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.