Die Prozeßgegner hatten früher mit Salpeter (Dechant) und Seide (Lieblar) miteinander Handel getrieben, woraus Dechant Geld schuldig geblieben war, das er zum fälligen Termin nicht zurückzahlen konnte, weil ihm der Nürnberger Bürger Albrecht Distler 586 Gulden schuldig geblieben war, ihm auf dem Rhein bei Mainz Waren im Wert von 200 Gulden verlorengingen und er in Lüttich Verlust gemacht hatte. Dechant erhielt von allen Gläubigern in Abwesenheit Lieblars, der sich aber später anschloß, eine neue Frist. Während er sich mit den ihm verbliebenen Waren nach Nürnberg und weiter nach Österreich begab, um Handel zu treiben, hielt sich Lieblar nicht an die Abmachung und ließ sich vom Gericht in Köln in Dechants Erbgüter in Ratingen immittieren. Nach seiner Rückkehr erstritt sich Dechant vor dem Stadtgericht Ratingen seine Güter, die 1000 Rtlr. wert sein sollen unter der Maßgabe, jährlich 40 Gulden an Lieblar bis zur Tilgung der Schulden zurückzuzahlen. Obwohl Lieblar nicht appellierte und das Urteil damit Rechtskraft erlangte, wurde es nicht vollstreckt, weil der Herzog von Jülich und Berg (Wilhelm III.) die Exekution verbot. Dechant wendet sich daraufhin wegen Rechtsversagung an das RKG. Während des Verfahrens wird er vom päpstlichen Richter und Kommissar, dem Doktor und Protonotar Johann Kirchhoff, mit dem Bann belegt, weil er nicht von der Sache abließ.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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