Schultheiß und Gericht zu Helmsheim beurkunden die Kapitalaufnahme des Karl Greter, Bürger und Gerichtsverwandter zu Helmsheim, und seiner Ehefrau Satina gegen die kurpfälzische Hofkammer bzw. deren Amtsschultheißerei zu Bretten über 95 Gulden Kapital, wofür sie jährlich 4 fl. 45 kr. Zins zahlen wollen, wofür sie ihre Grundstücke verpfänden, die das Gericht als ausreichend abschätzt.