Graf Wolfgang zu Oettingen, kaiserlicher wirklicher Geheimer Rat, Reichshofratspräsident und Kämmerer, bekundet, dass er der Witwe Barbara Margarethe von Gemmingen nach dem Tod ihres Ehemanns Johann Reinhard von Gemmingen, ehemaligen ältesten Besitzers und Lehnsträgers, als Vormünderin ihres noch minderjährigen Sohnes Johann Christoph und zugleich als Bevollmächtigter der gesamten Gemmingen-Bürger Linie, nämlich Weiprechts, des verstorbenen Reinhards Sohn, Hans Albrechts, des verstorbenen Hans Konrads Sohn, und Georg Schweickards, des verstorbenen Eberhards Sohn, durch seinen Registrator Johann Christoph Liezenmayr als bevollmächtigten Mandatar den halben Flecken Ingenheim samt der Hälfte des Schlosses zu Mannlehen verliehen hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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