Ebirhart Graf zu Wertheim und Katherin, seine eheliche Hausfrau, stiften in der Kapelle auf Burg Wertheim eine ewige Messe, auf Grund deren der Kaplan wieder in Burg oder Stadt Wertheim wohnen muss und von der Pfarre zu Eichel getrennt wird. Zur Entschädigung für die Einkünfte der Kapelle erhält der Pfarrer zu Eichel eine Jahresgült von 6 Pfund Würzburger h auf die in Stadt und Mark Wertheim auf Martini fälligen Zinsen, aus denen sie der einnehmende Schreiber solange auszahlen soll, bis sie auf andere Güter übernommen werden. Die ewige Messe dotiert der Graf mit einer Jahresgült von 20 Malter Korn, zahlbar vom Müller der gräflichen Mühle zu Wertheim daselbst an ein dem Kaplan beliebiges Kornhaus zwischen Mariä Himmelfahrt und Mariä Geburt, solange, bis sie auf andere Güter übernommen wird. Dazu stiftet die Gräfin jährlich 10 Pfund Würzburger h auf ihren Hof in Eichenfürst (zu dem Eichimvirste) und die Schäferei daselbst, von Hofmann und Schäfer daselbst auf Martini zu entrichten. Sobald der Hof dies nicht trägt, fällt die Gült von ihrer Morgengabe, der Veste Schweinberg. Wird diese von der Herrschaft gelöst, so werden die Gräfin oder ihre Erben zuvor anderweitig 10 Pfund h kaufen. Ist dies bei der Lösung nicht geschehen, so sind ihr von der Lösungssumme solange, bis die Gült gekauft ist, 100 Pfund h zur Befriedigung des Kaplans vorzuenthalten. Tragen die 100 Pfund keine 10 Pfund, so muss sie oder ihr Erbe die 10 Pfund aus dem Rest der Lösungssumme voll machen. Die 10 Pfund dürfen auch auf andere Güter übernommen werden.