Wonach dem Hofgerichtsassessor, Kirchenrat und Expeditionsrat Knebel für seine Curanda, der Tochter des verstorbenen ehemaligen Regierungsrats Vollmann so der reformierten Religion zugetan, bei dessen Beerdigung gnädigst gestattet wird 1) die sonst gewöhnliche Glocke läuten, 2) dreißig Stück Fackeln gebrauchen, 3) denselbens auf den äußeren Kirchhof, den sogenannten Hoppenlau, begraben lassen zu dürfen (Stuttgart)

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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