Jakob Heithaußen, Nelles Creimers, Reiner Habrichs
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K/53
D 5 Lobberich Lobberich
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1740 November 22, 1740 Dezember 7
Regest: Jakob Heithaußen, Nelles Creimers, Reiner Habrichs und Henrich Honnen bekunden, dass ihr Nachbar Jan Kerckhoffs infolge einer schweren Krankheit wie auch durch die Folgen einer Schlägerei an einer Geistesstörung leidet, sodass er zweiweilig völlig unzurechnungsfähig ist. In diesem Zustand habe er sich gelegentlich nach Venlo begeben und sich dort als Soldat anwerben lassen. Einer der Nachbarn jedoch habe ihn zurückgeholt, nachdem er den Offizieren den Geisteszustand des Jan Kerckhoffs erklärt hatte. Die Zeugen sind bereit, ihre Aussagen unter Eid zu stellen Transfix 1740 Dezember 7: Nelles Creimes, Henrich Honnen und Jakob Heithaußen wiederholen unter Eid ihr Zeugnis, wobei Henrich Honnen sich als derjenige bezeichnet, der Jan Kerckhoffs aus Venlo zurückgeholt hat.
Original, Papier, zwei Bögen.
Urkunden
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 12:10 MEZ