Das Kloster Elchingen und die Stadt Ulm vergleichen sich über ihre gegenseitigen Rechte und Pflichten mit dem Zweck der Herstellung eines selbstständigen Klostergebiets diesseits der Donau mit Elchingen, Unterelchingen, Tomerdingen, Dornstadt, Westerstetten, Hinter- und Vorderdenkental, Bürghof, Täublindmühl.