Bruno von Eyll (Pyll !), Dekan, Thomas Joseph Ernourdt, Scholaster, und Theodor Freudt, Portar, alle drei Kapitularkanoniker der Archidiakonalkirche und des Kapitels St. Viktor zu Xanten, bekunden, dass sie auf Antrag ihres Mitbruders und Kapitularkanonikers Florens Ignatius von Scheltinga im Wohnhaus desselben Gericht gehalten haben, wo dieser ihnen einen verschlossenen, mit seinem adligen Cachet versehenen Papierlibell vorlegte und erklärte, dass er darin sein Testament verfasst, eigenhändig geschrieben und unterschrieben sowie besiegelt hat, und ersuchte, dem Libell als Testament oder wenigstens als Codicill donatio mortis causa oder anderer Disposition Rechtskraft zu geben und ihn zur Gerichtsregistratur und zum Protokoll zu nehmen und ihm darüber ein Gerichtsdokument zu erteilen, und ferner erklärte, zu wissen, was ein Testament sei, und den im Libell genannten Exekutor bevollmächtigte, diese Disposition nach seinem Tod gerichtlich publizieren zu lassen, ein Inventar seiner Mobilien und seines Sterbehauses aufzustellen und seinen letzten Willen in allen Punkten auszuführen oder ausführen zu lassen, und ersuchte, diese Vollmacht durch Gerichtsprotokoll zu realisieren. Sie haben von wegen des Kapitels das beantragte Dokument dem Testator übergeben und zu den öffentlichen Gerichtsakten einregistriert. - Sie haben diesen Solemnisationsakt eigenhändig unterschrieben, mit dem Gerichtssiegel des Kapitels besiegeln und durch ihren Sekretär [J.M. von de Sandt] unterschreiben lassen. ... 1752 op den 28den deeses maendts Aprilis ... aldus gedaen Xanten als boven.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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