Kurfürst Philipp von der Pfalz gewährt Hans von Gemmingen zu Guttenberg das Recht, seine bisher zu Löchgau (Lohikeym) erhaltene Zinsen und Gülten nun aus Ingersheim vom pfalzgräflichen Amtmann zu erhalten, und zwar jährlich 8 oder 14 Tage nach St. Martin gegen Quittung, ohne gesonderte Anweisung. Dies gilt solange Hans' Pfandschaft zu Besigheim währt; wenn diese endet, ist auch dieser Brief hinfällig. Zu der Pfandschaft gehörten auch die genannten Einnahmen aus Löchgau, die Hans verlustig gingen, als der Pfalzgraf mit dessen Einwilligung mit Graf Eberhard von Württemberg einen Tausch von Teilen zu Löchgau gegen Teile zu Ingersheim vorgenommen hatte. Die Einnahmen umfassen jährlich 10 Pfund Württemberger Heller als Bede, jährlich alternierend 16 bzw. 22 Fasnachts- und 16 bzw. 22 Sommerhühner sowie 4 ½ Malter Korn und 4 Malter, 2 Saum und 1 Infel Hafer nach Besigheimer Maß.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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