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Durchführung und Anwendung der Gewerbesteuerverordnung. Gegenstand der Besteuerung (§ 1 und 2). Besteuerung von Unternehmen für wohltätige und gemeinnützige Zwecke
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Durchführung und Anwendung der Gewerbesteuerverordnung. Gegenstand der Besteuerung (§ 1 und 2). Besteuerung von Unternehmen für wohltätige und gemeinnützige Zwecke
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