Generale an sämtliche Justizbeamte und Inspektoren und alle übrigen Geistlichen im Lande: Durch die Verordnung vom 20. Dezember 1790 ist die stille Kirchenbuße wie bereits in den Hanau-Lichtenbergischen Lande geschehen, gänzlich abgeschafft, jedoch sollen für die Ablegung der öffentlichen Kirchenbuße die Dispensationsgelder weiterhin bezahlt werden (Ausfertigung drei Mal vorhanden)

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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