Äbtissin Ursula und der Konvent des Zisterzienserinnenklosters Baindt beurkunden, dass sie Anna Stadelmann, Ehefrau des Hans Sorg zu Gambach, samt ihren beiden Kindern Martin und Maria Sorg gegen Zahlung einer Summe Geldes in nicht genannter Höhe aus ihrer Leibherrschaft entlassen haben. Auch namens ihres Gotteshauses und ihrer Nachkommen sprechen die Ausstellerinnen genannte Anna, ihre Kinder, Nachkommen und Erben von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt den daraus erfließenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, garantieren, dieselben von Leibeigenschafts wegen mit Forderungen oder Ansprüchen künftig nicht mehr zu behelligen, gestatten ihnen, ab sofort neue Eigenschaft, Schutz und Schirm, Bürger-, Stadt- oder Markrecht bei Reichs- oder Herrenstädten, in Flecken "oder vf dem landt" anzunehmen, wo immer es ihnen beliebt, wobei sie von ihrer Seite keine Behinderung zu befürchten haben, da sie hiermit ausdrücklich auf ihr bisheriges Eigentum an ihnen verzichten.
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Äbtissin Ursula und der Konvent des Zisterzienserinnenklosters Baindt beurkunden, dass sie Anna Stadelmann, Ehefrau des Hans Sorg zu Gambach, samt ihren beiden Kindern Martin und Maria Sorg gegen Zahlung einer Summe Geldes in nicht genannter Höhe aus ihrer Leibherrschaft entlassen haben. Auch namens ihres Gotteshauses und ihrer Nachkommen sprechen die Ausstellerinnen genannte Anna, ihre Kinder, Nachkommen und Erben von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt den daraus erfließenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, garantieren, dieselben von Leibeigenschafts wegen mit Forderungen oder Ansprüchen künftig nicht mehr zu behelligen, gestatten ihnen, ab sofort neue Eigenschaft, Schutz und Schirm, Bürger-, Stadt- oder Markrecht bei Reichs- oder Herrenstädten, in Flecken "oder vf dem landt" anzunehmen, wo immer es ihnen beliebt, wobei sie von ihrer Seite keine Behinderung zu befürchten haben, da sie hiermit ausdrücklich auf ihr bisheriges Eigentum an ihnen verzichten.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 U 3229
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 II Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe
Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe >> Leibeigenschaftsbriefe >> 1550-1599
1595 Juni 5
17 x 40,4 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Kloster Baindt
Empfänger: Anna Stadelmann
Siegler: Die Ausstellerinnen
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 Siegel abgegangen, 1 leere spitzovale Holzkapsel anhängend
Vermerke: Rückvermerk
Empfänger: Anna Stadelmann
Siegler: Die Ausstellerinnen
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 Siegel abgegangen, 1 leere spitzovale Holzkapsel anhängend
Vermerke: Rückvermerk
Baindt, Ursula II. Steinhauer; Äbtissin, ca. 16. Jh.
Sorg, Hans
Sorg, Maria
Sorg, Martin
Stadelmann, Anna
Baindt RV; Kloster
Gambach : Bergatreute RV
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:19 MEZ
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