Mandat wegen der nicht allein den sowohl bis jetzt als künftig bei der Miliz zu dimittierenden vom Lande gestellten Kapitulanten und anderen ansässigen und unentbehrlichen Landeskindern, sondern auch allen denjenigen Landeskindern, welchen die Dimission auf ihr Ansuchen erteilt wird, abzufassenden Abschiede [mit Randnotizen]

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Sächsisches Staatsarchiv
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