Jakob Kaller aus Thurnlingen bei Zabern im Elsaß [ ?] und Heinrich Hörn aus Schlüchtern bei Frankfurt am Main, wegen des Verdachts der Brandstiftung zu Stuttgart gef., jedoch auf ihre Bitten mit der Auflage freigel., das Fürstentum Württemberg unverzüglich zu verlassen und ihr Leben lang nicht mehr zurückzukehren, versprechen eidlich, dies zu befolgen, und schwören U.