Graf Johann von Nassau-Katzenelnbogen, Vianden und Diez, Herr zu Beilstein, legt die Irrungen zwischen Äbtissin und Konvent des Gotteshauses Gnadenthal einer- und seinen Untertanen zu Eufingen andererseits wegen des Kirchgangs und Begräbnisses, welche diese unweigerlich, insbesondere auch in Sterbenszeiten, im Kloster beanspruchen, das Kloster aber nicht zugestand, nach Verhör vor sich und seinen Räten in folgender Weise gütlich bei: Das Kloster ist nicht schuldig, jene durch seinen Pater oder andere geistliche Personen, wie vielleicht geschehen sein mag, mit Predigten oder andern Kirchendiensten inner- und außerhalb des Klosters versehen zu lassen noch ihnen den Kirchgang und das Begräbnis im Kloster zu gestatten. Vielmehr sollen jene künftig zur Pfarrei Dauborn gehören und von dem dortigen Pfarrer mit Gottes Wort und Sakramenten versorgt werden, auch in Sterbens- und andern Zeiten bei ihm um Rat und Trost ansuchen. Er soll wöchentlich einmal zu Eufingen, wo jene künftig ihr Begräbnis haben sollen, predigen, damit jene ihrer Arbeit desto besser nachkommen und sich nicht wegen des weiten Kirchgangs beschweren können. Was das Kloster von den Einwohnern zu Eufingen zur Erhaltung eines Paters im Kloster an Korn, genannt das Glockenkorn, in Höhe von etwa 4 Malter, auch an Opfergeld, an Gefällen von den Sterbenden und für gewisse Feiertage wegen des bisher nach Gnadenthal gestatteten Kirchgangs hatte, soll an die Pfarrei Dauborn fallen. Auch wollen Äbtissin und Konvent dem Pfarrer jährlich 2 Malter 8 Simmer Korn und 3 Simmer Weizen, die zu Eufingen fallen, beisteuern und bewilligen zu dem Zweck, daß der Pfarrer jährlich statt des Klosters von Hempels Erben zu Eufingen und Dauborn 16 Simmer, bei Henrich Dautzman und dessen Erben zu Dauborn 7 Simmer und bei Crafft Johannchen 3 Sester selbst jährlich erhebt, während die restlichen 7 1/2 Simmer von des Klosters Speicher ('bhunen') bis zu einer dauernden Anweisung gegeben werden sollen. Auch verzichtet das Kloster auf 4 Malter Korn jährlich Pacht aus dem Dorf Eufingen für eine Wochenmesse des Dauborner Pfarrers, da dieser statt dessen eine Wochenpredigt in jenem Dorf hält. Außerdem soll ihm jedes Haus zu Eufingen jährlich 2 Albus liefern. Dem Kloster bleibt die Kollatur der Pfarrei Dauborn. Doch behält sich der Aussteller als Oberherr vor, daß mit seinem Vorwissen und Rat stets eine fromme, tüchtige und geschickte Person bestellt wird. Der Pastor soll auch das Kloster mit Predigten und Sakramenten, soweit es ohne Versäumung der Untertanen geschehen kann, versehen und dem Kloster treulich raten und helfen. - Hierüber sind zwei gleichlautende Verträge unter dem Sekretsiegel des Ausstellers ausgefertigt und jeder Partei einer zugestellt.